AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                        
                                 
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und  der Rechtsprechung ergänzen wir die Bedingungen  
zu vorgenanntem Angebot als wesentlichen Bestandteil wie folgt: 
 
1. Dieses Angebot wird Ihnen als unbekannt unterbreitet. Sollte Ihnen dieses Angebot wider Erwarten bereits von dritter Seite bekannt sein, so bitten wir Sie, uns ohne Verzug eine entsprechende Mitteilung zu machen und den Voranbieter zu benennen. Falls wir eine derartige Mitteilung nicht erhalten, so erkennen Sie damit an, dass der Nachweis über das vorbezeichnete Angebot durch Lauger Finanz & Immobilien UG zuerst geführt wurde und wir bei Vertragsabschluss provisionsberechtigt sind.  

2. Eine  von  uns  mitgeteilte  Gelegenheit  zum  Vertragsabschluss wird,  wenn  nicht  unverzüglich – spätestens  innerhalb  von  5  Tagen – Widerspruch erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt.

3. Die Provisionshöhe beträgt, wenn keine andere Provision im Angebot genannt ist:

a) Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision bei Kauf:  3,57% incl. 19% MwSt. vom Kaufpreis bzw. vom kapitalisierten Erbbauzins.  

Neues Gesetz (ab 23.12.2020) zur Teilung der Maklerprovision.

Verkäufer und Käufer tragen die Maklerkosten zu gleichen Teilen. Bei Vermietung errechnet sich die Provision aus der Nettomonatsmiete zzgl. evtl. Nebenleistungen (z.B. Ablöse etc.) nicht jedoch aus den Nebenkosten. Bei Vermietung von Wohnraum nach dem Bestellerprinzip: 2,38 Monatsmieten incl.19% MwSt., bei Vermietung von Praxen und Gewerbeflächen: 3 Monatsmieten (zzgl. 19% MwSt.)

bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren, 3,57% der 10-Jahres-Kaltmiete (zzgl. 19% MwSt.) bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren (inkl. etwaiger Optionen).

Die Berechnung erfolgt auf Basis des vereinbarten Mietpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Die Provision ist fällig bei erfolgreicher Vermittlung und Abschluss des Mietvertrags. Die Provision ist bei Nachweis und Vermittlung gleich. Kommt kein Vertragsabschluss zustande, fallen keine Gebühren an.

b) Bei  Bestellung  eines  Vorkaufsrechts:  1,19%  einschließlich  gesetzlicher  Mehrwertsteuer  vom  Verkehrswert  des  Grundbesitzes, zahlbar vom Berechtigten.

c) Ein nachträglicher Ankauf des Objektes durch den Mieter oder Pächter innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss verpflichtet die Beteiligten zur Zahlung der üblichen Provision unter Gutschrift einer bereits gezahlten Mieter- bzw. Pächtergebühr.

4. Die  Provision  ist  verdient  und  wird  fällig  am  Tag  des  notariellen  Vertragsabschlusses  oder  des  Mietvertragsabschlusses  über  das nachgewiesene Objekt.

5. Der Angebotsempfänger hat auch dann die gesamte Provision zu entrichten, wenn er das Objekt in der Zwangsversteigerung ersteht oder vom Konkurs- bzw. Vergleichsverwalter erwirbt.

6. Der  Auftraggeber  verpflichtet  sich,  das  Objekt  während  der  Laufzeit  eines  mit  der  Lauger Finanz & Immobilien UG geschlossenen Makleralleinauftrags ausschließlich über die

Lauger Finanz & Immobilien UG zu veräußern oder zu vermieten. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtungen – insbesondere durch einen eigenständigen Verkauf, eine Weitergabe an Dritte oder die Beauftragung eines weiteren Maklers – so gilt dies als erhebliche Vertragsverletzung. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, der Firma Lauger Finanz & Immobilien UG Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision zu leisten, sofern durch die Vertragsverletzung ein Verkauf außerhalb des vereinbarten Alleinauftrags  erfolgt.  Ein  Mitverschulden  oder  die  Verursachung  durch  den  Auftraggeber  wird  dabei  unterstellt,  sofern  dieser  keinen abweichenden Nachweis erbringt.

Dieses Angebot ist ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung löst Schadenersatzpflicht in Höhe der Provision aus.

7. Für  die  Vereinbarung  eines  Besichtigungs- bzw.  Besprechungstermin  stehen  wir  Ihnen  gerne  zur  Verfügung.  Sollten  Sie  selbst Verhandlungen  mit  dem  Eigentümer  oder sonstigen Verfügungsberechtigten aufnehmen, ist auf Lauger Finanz & Immobilien UG Bezug zu nehmen.

8. Im Falle des Abschlusses eines Mietvertrages sind vom Besteller die Maklerkosten bar bzw. per Banküberweisung, Zug-um-Zug, bei Unterzeichnung des Mietvertrages zu bezahlen. .

9. Kommt es mit dem Eigentümer oder sonstigen Verfügungsberechtigten des  Angebotes zu anderen Bedingungen (Kauf statt Miete, anderer Preis, Erbbaurecht, Ersteigerung, andere Objektdaten o. ä.) an/oder bei einem anderen Objekt zu einem Vertragsabschluss, gilt die unter Punkt 3 genannte Provision als vereinbart.

10. Kaufpreiszahlungen, Mieten oder Kautionen werden von uns nicht angenommen. Diese sind direkt an den Berechtigten zu bezahlen.

11. Wir  erhalten  die  Objektdaten  von  Dritten  und  erstellen  unsere  Angaben  nach  bestem  Wissen.  

Eine  Haftung  für  ihre  Richtigkeit  und Vollständigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Alle Angebote erfolgen freibleibend, Zwischenverwertung vorbehalten.

12. Mündlich  getroffene  Nebenabreden  bedürfen  zur  rechtlichen  Wirksamkeit  der  schriftlichen  Bestätigung  durch  die  Firma Lauger Finanz & Immobilien UG..

13. Sollten einzelne Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.

14. Die Firma Lauger Finanz & Immobilien UG ist uneingeschränkt berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (entgeltlich) tätig zu werden.

15. Die Firma Lauger Finanz & Immobilien UG haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

16. Der Interessent/Auftraggeber erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung insbesondere zu Telefonanrufen und Kontaktaufnahme per SMS, WhatsAPP und E-Mail zum Zwecke der Beratung und Information von Immobilienangeboten. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken wird ausgeschlossen. Die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

17. Erfüllungsort und - sofern der Vertragspartner Vollkaufmann ist- Gerichtsstand ist Forchheim. Auf das Vertragsverhältnis ist Deutsches Recht anzuwenden.

18. AGB Stand 28.02.2026    

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